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Krankenhaus-ABC HBK Stühlingen

Anregungen

Ihre Meinung ist uns wichtig! Damit wir für Sie und für zukünftige Patienten unsere Leistung weiter verbessern können, bitten wir Sie, den Patientenfragebogen auszufüllen und ihn in die Briefkästen auf den Stationen zu werfen.

Aufnahme/Information

Ihr erster Weg führt Sie in der Regel zur Patientenaufnahme. Dort werden die für die Behandlung und finanzielle Abwicklung Ihres Krankenhausaufenthaltes wichtigen Daten auf genommen. Außerdem gibt Ihnen das Team der Aufnahme/Information gern Auskünfte bei Fragen aller Art.

Begleitpersonen

In bestimmten Fällen können Eltern oder andere wichtige Bezugspersonen mit aufgenommen werden. Nähere Informationen erhalten Sie an der Aufnahme/Information.

Besuchs-/Ruhezeiten

Im Hegau-Bodensee-Klinikum Stühlingen gibt es keine festen Besuchszeiten.

Beurlaubung

In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung aus Ihrem stationären Aufenthalt möglich. Bitte holen Sie sich hierzu die notwendige Erlaubnis Ihres zuständigen Arztes ein.

Bibliothek

Das Bücherzimmer im EG ist für Sie jeden Mittwoch von 9:00 bis 10:30 Uhr geöffnet. Auch wenn Sie Ihr Zimmer nicht verlassen können, haben Sie die Möglichkeit, Bücher auszuleihen: jeweils montags und donnerstags ist ab 14:00 Uhr ein Bücherwagen auf den Stationen unterwegs.

Blumen

Blumenvasen erhalten Sie auf Anfrage beim Pflegepersonal. Bitte bringen Sie aus hygienischen Gründen keine Topfpflanzen mit.

Brandfall

Wenn Sie einen Brand oder Rauchentwicklung bemerken, verständigen Sie bitte sofort das Personal. Bewahren Sie Ruhe und folgen Sie den Anweisungen des Personals. Schließen Sie beim Verlassen des Zimmers Fenster und Türen und melden Sie sich am Pflegestützpunkt. Auf Anweisung verlassen Sie die Station auf dem aus geschilderten Flucht weg. Bitte benützen Sie auf keinen Fall die Aufzüge.

Eigenbeteiligung

An den Kosten des Krankenhausaufenthaltes müssen sich gesetzlich Versicherte beteiligen. Die Eigenbeteiligung beträgt E 10,– pro Tag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr. Sie können die Eigenbeteiligung an der Rezeption bezahlen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in diesem Jahr schon eine Eigenbeteiligung bezahlt haben.

Essen

In Ihrem Zimmer liegt der Speiseplan der ganzen Woche aus. Wenn keine ärztlich angeordnete Einschränkung vorliegt, können Sie beim Mittagessen zwischen drei Gerichten wählen. Auch beim Frühstück und Abendessen können Sie zwischen verschiedenen Brotsorten und Getränken wählen. Teilen Sie Ihre Wünsche bitte täglich den Pflegekräften mit.

Fernsehen und Radio

In allen Zimmern sind Radio- und Fernsehanschlüsse vorhanden, eigene Geräte können mitgebracht werden. Für Privatpatienten stehen sie bereit.

Fundsachen

Fundsachen werden von der Verwaltung einen Monat aufbewahrt.

Gottesdienst

Nach Ankündigung wird freitags um 16:00 Uhr in unserer Kapelle ein katholischer Gottesdienst gefeiert. Im benachbarten Kloster finden dreimal wöchentlich um 7:15 Uhr Frühgottesdienste statt.

Handy

Handys dürfen im Krankenhaus nicht benutzt werden, da sie die empfindlichen medizinischen Geräte stören könnten.

Internet

Auf Wunsch können wir Ihnen einen Internetanschluss zur Verfügung stellen.

Klinik Info Kanal (Patientenfernsehen)

Der Fernsehkanal speziell für unsere Patienten (Klinik Info Kanal) befindet sich auf Programmplatz 1. Schauen Sie doch mal rein!

Medikamente

Um kein Risiko für Ihre Gesundheit ein zugehen, nehmen Sie bitte nur angeordnete Medikamente ein. Informieren Sie bei mitgebrachten Arzneimitteln Ihren behandelnden Arzt.

Öffentliches Telefon

Im Eingangsbereich befindet sich ein Münztelefon.

Patientenverfügung siehe „Vorsorgevollmacht“

Parkplatz

Kostenlose Parkmöglichkeit besteht auf dem Parkplatz gegenüber des Krankenhauses.

Post

Briefe können Sie entweder bei der Pforte gegen das entsprechende Briefporto abgeben oder frankiert in den Briefkasten vor dem Haus einwerfen. Dieser wird täglich um 15:00 Uhr geleert.

Praxisgebühr

Ambulant behandelte Patienten müssen pro Quartal eine Praxisgebühr in Höhe von 10,– Euro bezahlen. Bitte bringen Sie die Quittung mit, falls Sie in diesem Quartal die Praxisgebühr bereits bezahlt haben.

Rauchen/Alkohol

Rauchen ist im Gebäude grundsätzlich verboten, lediglich am Raucherpoint erlaubt. Vom Genuss von Alkohol bitten wir eben falls abzusehen, damit Ihr Heilungsprozess ungestört verlaufen kann.

Schweigepflicht/Datenschutz

Sie können den Arzt von der Schweigepflicht entbinden, um beispielsweise Angehörigen Auskunft zu erteilen. Alle persönlichen Daten, die bei uns gespeichert sind, unterliegen dem Datenschutz. Ärzte, Pflegekräfte und alle übrigen Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

Snacks

Snacks, Erfrischungsgetränke und Kaffee erhalten Sie an den Automaten im Eingangsbereich.

Sozialdienst

Die Mitarbeiterin des Sozialdienstes bieten Ihnen und Ihren Angehörigen Unterstützung bei der Entlassvorbereitung an. Sie beraten und vermitteln (anstehende Rehabilitationsmaßnahmen und deren Kostenklärung, ambulante Hilfen, Hilfsmittel, stationäre Pflege, Einleitung einer Betreuung über das Amtsgericht, Vermittlung an Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen).
Die Beratung erfolgt nach Terminabsprache.

Telefon

Sie haben die Möglichkeit, ein Telefon zu mieten. Die Grundgebühr beträgt täglich 1,00 Euro, die Telefoneinheit kostet 0,10 Euro. Einzelheiten teilen Ihnen die MitarbeiterInnen der Information/Aufnahme mit. Sie sind dann telefonisch erreichbar unter 07744/531 + Ihre Durchwahl.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Medizinische Eingriffe bedürfen Ihrer Einwilligung. Sind Sie zum Zeitpunkt des Eingriffs nicht entscheidungsfähig, z. B. aufgrund Ihrer Erkrankung, starker Schmerzen oder der Wirkung von Medikamenten, so entscheidet in Ihrer Vertretung ein von Ihnen Bevollmächtigter oder der vom Vormundschaftsgericht bestellte Betreuer. Über unaufschiebbar dringliche Eingriffe entscheidet der Arzt nach Ihrem mutmaßlichen Willen. Zur Vorsorge, dass weitest gehend nach Ihrem Willen verfahren wird, können Sie mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht Ihren Vertreter bestimmen. Durch eine Patientenverfügung (Patiententestament) legen Sie die Grenzen ärztlicher Behandlung selbst fest. Diese Formblätter sind beim Sozialdienst und in der Verwaltung erhältlich.

Wahlleistungen

Sie können unter folgenden zusätzlichen Leistungen wählen (Wahlleistungen):


  • Unterbringung im Zweibettzimmer
  • Unterbringung im Einbettzimmer
  • Wahlärztliche Leistungen: Diese Leistungen werden vom leitenden Arzt der Fachabteilung erbracht. Im Verhinderungsfall übernehmen die hierfür bestellten Vertreter seine Aufgaben. Entsprechend erstreckt sich diese Wahlleistung auf die Behandlung des Patienten durch alle beteiligten Ärzte des Krankenhauses.

Die aktuell gültige Übersicht über die Wahlleistungen des Hegau-Bodensee-Klinikums finden Sie hier: (398 KB)

Wertsachen

Wir raten Ihnen dringend, nur wenig Bargeld, keinen Schmuck und keine Wertsachen ins Krankenhaus mitzubringen. Sie können Wertsachen im Krankenhaus-Tresor an der Rezeption aufbewahren lassen. Für Wertsachen, die nicht in Verwahrung gegeben werden, kann keine Haftung übernommen werden.


Das Krankenhaus-ABC zum herunterladen gibt es hier: (27 KB)

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