Ihre Meinung ist uns wichtig! Damit wir für Sie und für zukünftige Patienten unsere Leistung weiter verbessern können, bitten wir Sie, den Patientenfragebogen auszufüllen und ihn in die Briefkästen auf den Stationen zu werfen.
Ihr erster Weg führt Sie in der Regel zur Patientenaufnahme. Dort werden die für die Behandlung und finanzielle Abwicklung Ihres Krankenhausaufenthaltes wichtigen Daten auf genommen. Außerdem gibt Ihnen das Team der Aufnahme/Information gern Auskünfte bei Fragen aller Art.
In bestimmten Fällen können Eltern oder andere wichtige Bezugspersonen mit aufgenommen werden. Nähere Informationen erhalten Sie an der Aufnahme/Information.
Besucher sind werktags von 13:00 bis 20:00 Uhr und sonntags von 10:00 bis 20:00 Uhr willkommen. Die Ruhezeiten zwischen 12:00 und 13:00 Uhr und von 22:00 bis 6:00 Uhr dienen unseren Patienten zur Erholung und sollten unbedingt eingehalten werden.
In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung aus Ihrem stationären Aufenthalt möglich. Bitte holen Sie sich hierzu die notwendige Erlaubnis Ihres zuständigen Arztes ein.
Das Bücherzimmer im EG ist für Sie jeden Mittwoch von 9:00 bis 10:30 Uhr geöffnet. Auch wenn Sie Ihr Zimmer nicht verlassen können, haben Sie die Möglichkeit, Bücher auszuleihen: jeweils montags und donnerstags ist ab 14:00 Uhr ein Bücherwagen auf den Stationen unterwegs.
Blumenvasen erhalten Sie auf Anfrage beim Pflegepersonal. Bitte bringen Sie aus hygienischen Gründen keine Topfpflanzen mit.
Wenn Sie einen Brand oder Rauchentwicklung bemerken, verständigen Sie bitte sofort das Personal. Bewahren Sie Ruhe und folgen Sie den Anweisungen des Personals. Schließen Sie beim Verlassen des Zimmers Fenster und Türen und melden Sie sich am Pflegestützpunkt. Auf Anweisung verlassen Sie die Station auf dem aus geschilderten Flucht weg. Bitte benützen Sie auf keinen Fall die Aufzüge.
Das Café Lichtblick im Erdgeschoss des Westgebäudes ist täglich von 9:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Hier erhalten Sie neben kleinen Gerichten Kaffee und Kuchen. Im Kiosk bei der Krankenhauszufahrt werden Blumen, Zeitschriften usw. angeboten, Öffnungszeit täglich 7:30 bis 17:00 Uhr.
An den Kosten des Krankenhausaufenthaltes müssen sich gesetzlich Versicherte beteiligen. Die Eigenbeteiligung beträgt E 10,– pro Tag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr. Sie können die Eigenbeteiligung an der Rezeption bezahlen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in diesem Jahr schon eine Eigenbeteiligung bezahlt haben.
In Ihrem Zimmer liegt der Speiseplan der ganzen Woche aus. Wenn keine ärztlich angeordnete Einschränkung vorliegt, können Sie beim Mittagessen zwischen drei Gerichten wählen. Auch beim Frühstück und Abendessen können Sie zwischen verschiedenen Brotsorten und Getränken wählen. Teilen Sie Ihre Wünsche bitte täglich den Pflegekräften mit.
Die meisten Zimmer sind mit Fernsehern ausgerüstet. Bitte benutzen Sie aus Rücksicht auf Ihre Zimmernachbarn einen Kopfhörer. Sie erhalten sie an den Automaten gegenüber der Krankenhauskasse (EG). Nähere Informationen entnehmen sie bitte der Infobroschüre auf Ihrem Zimmer.
Fundsachen werden von der Information/Aufnahme einen Monat aufbewahrt und anschließend an das Fundbüro der Stadt Singen abgegeben.
Für Ihr Gepäck finden Sie bei den Fahrradabstellplätzen schräg gegenüber des Verwaltungsgebäudes sowie am Eingang Ost Gepäckwagen. Das Pfand hierfür beträgt 2,– Euro.
Zum Gebet und zur Besinnung steht Ihnen die Kapelle im 3. OG jederzeit offen. Samstags um 18:15 Uhr wird der evangelische Gottesdienst gefeiert, sonn- und feiertags um 9:00 Uhr die katholische Messfeier. Die Gottesdienste werden auf Fernsehkanal 31 übertragen.
Handys dürfen im Krankenhaus nicht benutzt werden, da sie die empfindlichen medizinischen Geräte stören könnten.
Der Fernsehkanal speziell für unsere Patienten (Klinik Info Kanal) befindet sich auf Programmplatz 32. Schauen Sie doch mal rein!
Um kein Risiko für Ihre Gesundheit ein zugehen, nehmen Sie bitte nur angeordnete Medikamente ein. Informieren Sie bei mitgebrachten Arzneimitteln Ihren behandelnden Arzt.
Münz-/Kartentelefone finden Sie am Ein gang Ost und im Westgebäude (gelbes Haus).
Parkmöglichkeiten bestehen gegen Parkgebühr vor dem Haus.
Briefe können Sie entweder bei der Aufnahme gegen das entsprechende Briefporto abgeben oder frankiert in den Briefkasten am Haupteingang einwerfen. Dieser wird täglich geleert.
Ambulant behandelte Patienten müssen pro Quartal eine Praxisgebühr in Höhe von 10,– Euro bezahlen. Bitte bringen Sie die Quittung mit, falls Sie in diesem Quartal die Praxisgebühr bereits bezahlt haben.
Rauchen ist im Gebäude grundsätzlich verboten, lediglich am Raucherpoint erlaubt. Vom Genuss von Alkohol bitten wir eben falls abzusehen, damit Ihr Heilungsprozess ungestört verlaufen kann.
Sie können den Arzt von der Schweigepflicht entbinden, um beispielsweise Angehörigen Auskunft zu erteilen. Alle persönlichen Daten, die bei uns gespeichert sind, unterliegen dem Datenschutz. Ärzte, Pflegekräfte und alle übrigen Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes bieten Ihnen und Ihren Angehörigen Unterstützung bei der Entlassvorbereitung an. Sie beraten und vermitteln (anstehende Rehabilitationsmaßnahmen und deren Kostenklärung, ambulante Hilfen, Hilfsmittel, stationäre Pflege, Einleitung einer Betreuung über das Amtsgericht, Vermittlung an Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen). Die Beratung erfolgt nach Terminabsprache.
Sie haben die Möglichkeit, ein Telefon zu mieten. Die Grundgebühr beträgt täglich 1,00 Euro, die Telefoneinheit kostet 0,10 Euro. Einzelheiten teilen Ihnen die MitarbeiterInnen der Information/Aufnahme mit. Sie sind dann telefonisch erreichbar unter 0 77 31/89 + Ihre Durchwahl.
Medizinische Eingriffe bedürfen Ihrer Einwilligung. Sind Sie zum Zeitpunkt des Eingriffs nicht entscheidungsfähig, z. B. aufgrund Ihrer Erkrankung, starker Schmerzen oder der Wirkung von Medikamenten, so entscheidet in Ihrer Vertretung ein von Ihnen Bevollmächtigter oder der vom Vormundschaftsgericht bestellte Betreuer. Über unaufschiebbar dringliche Eingriffe entscheidet der Arzt nach Ihrem mutmaßlichen Willen. Zur Vorsorge, dass weitest gehend nach Ihrem Willen verfahren wird, können Sie mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht Ihren Vertreter bestimmen. Durch eine Patientenverfügung (Patiententestament) legen Sie die Grenzen ärztlicher Behandlung selbst fest. Diese Formblätter sind an der Rezeption erhältlich.
Sie können unter folgenden zusätzlichen Leistungen wählen (Wahlleistungen):
Die aktuell gültige Übersicht über die Wahlleistungen des Hegau-Bodensee-Klinikums finden Sie hier (398 KB)
Wir raten Ihnen dringend, nur wenig Bargeld, keinen Schmuck und keine Wertsachen ins Krankenhaus mitzubringen. Sie können Wertsachen im Krankenhaus-Tresor an der Rezeption aufbewahren lassen. Für Wertsachen, die nicht in Verwahrung gegeben werden, kann keine Haftung übernommen werden.
Das Krankenhaus-ABC zum herunterladen gibt es hier: (36 KB)
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