Die Hegau-Bodensee-Hochrhein-Kliniken GmbH beteiligt sich an der externen Qualitätssicherung auf Bundes- und Landesebene. Wir verwenden die Ergebnisse als externen Vergleich, um Verbesserungspotentiale zu erkennen.
Im Qualitätsbericht nach § 137 SGB V werden alle zwei Jahre die Leistungen der Krankenhäuser veröffentlicht. Der Qualitätsbericht gibt einen Einblick in die Resultate der medizinischen Versorgung im Berichtsjahr und zeigt dabei auch das sehr breit gefächerte Angebot der medizinischen Versorgung auf. Er dient Laien wie Fachpersonal dazu, Krankenhäuser zu vergleichen und so die optimale Behandlung zu bekommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zum besseren Verständnis eine Lesehilfe zum Gesetzlichen Qualitätsbericht herausgegeben. Diese können Sie hier als
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Zum Jahresbericht 2008 der Klinik für Kinder und Jugendliche am Hegau-Bodensee-Klinikum Singen geht es
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